Ab dem 24.10.2020 gelten neue Hygieneregeln für unseren Sportplatz. Diese richten sich nach der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) und sind von der Stadt Markkleeberg erlassen.
- Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von der jeweiligen Sportart ab.
- Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der Körperkontakt auf ein Minimum beschränkt wird.
- Im Innenraum ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereich zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Auf der Freifläche besteht keine Pflicht, dennoch soll der Mindestabstand von 1,50 m zwingend beachtet werden.
- Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung zu unterlassen.
- Die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,50 Metern während des Trainings soll ermöglicht werden.
- Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.
- Der Mindestabstand ist auch in Umkleidebereichen/Duschen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten.
- Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern ausgerüstet sein.
- Trainingsgeräte sind nach der Nutzung zu reinigen.
Bleibt gesund und Sport frei!
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